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WEG – Verwaltung

Die Aufgaben eines WEG-Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz ( §§ 27 und 28 WEG) sowie der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Eigentümerversammlung.

Die Aufgaben sind unter anderem:

1.      Erledigung des gesamten das Objekt betreffenden Zahlungsverkehrs

2.      Buchführung für die Eigentümergemeinschaft

3.      Überwachung der pünktlichen Hausgeldzahlungen

4.      Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Behörden und Gerichten

5.      Vergabe, Überwachung und Abnahme erforderlicher Reparaturen

6.      Sachliche und rechnerische Rechnungsprüfung aller das Objekt betreffenden Rechnungen

7.      Abschluss von Lieferverträgen für Gas, Strom, Wasser, etc.

8.      Regelmäßige Prüfung der Marktpreise und Wechsel zum günstigsten Anbieter

9.      Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern (Hausmeister, Putzfrau, Schneedienst, Gärtner etc.)

10. Kontrolle und Überwachung der Hausmeistertätigkeiten

11. Überwachung der Hausordnung

12. Erledigung des Schriftverkehrs mit den Eigentümern

13. Einberufung von Eigentümerversammlungen

14. Dokumentation der Beschlüsse der Eigentümerversammlung

15. Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlungen

16. Ablesung der Wärmemengen-, Kalt- und Warmwasserzähler zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung

17. Erstellung der Jahresabrechnung mit Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen

18. Erstellung eines Wirtschaftsplanes

19. Abschluss von Versicherungsverträgen

20. Sofortmaßnahmen bei Versicherungsschäden